Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tiroler Ski und Snowboardschule Schule Patrick Klabacher in Kitzbühel B2C
- Geltungsbereich und FIS-Verhaltensregeln
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Tiroler Ski- und Snowboardschule Mag.iur. Patrick Klabacher (nachfolgend “Skischule”) und Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG
1.2. Die FIS-Verhaltensregeln sind verbindlicher Bestandteil dieser AGB. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur:
- Rücksichtnahme auf andere Skifahrer
- Kontrolle der Geschwindigkeit
- Wahl der korrekten Fahrspur
- Einhaltung der Sicherheitsabstände
- Beachtung aller Pistenmarkierungen und Signale
1.3 Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
- Vertragsabschluss
2.1 Die Anmeldung zu einem Angebot der Ski Schule kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Skischule zustande. Die Skischule behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Leistungsumfang und -änderungen
3.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Kursbeschreibung.
3.2 Die Skischule behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 4 Personen) Kurse zusammenzulegen, die Unterrichtsdauer anzupassen oder den Kurs gegen volle Erstattung des Kurspreises abzusagen
3.3 Bei höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) ist die Skischule berechtigt, den Kurs abzusagen oder vorzeitig zu beenden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3.4 Spezifische Leistungspakete
Die Skischule bietet folgende Hauptleistungspakete an:
Classic Experience:
- Der Leistungsumfang umfasst individuellen One-on-One Unterricht, Videoanalyse mit Trainingsprogramm
- Die Videoanalyse erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
- Die Transferleistungen sind auf das Gemeindegebiet Kitzbühel beschränkt.
Premium Experience:
- Beinhaltet sämtliche Leistungen des Classic Experience
- Die Ausrüstungsberatung erfolgt durch zertifizierte Experten
Train like a Ski Racer:
- Angeboten werden Probetraining (1 Tag) oder Intensiv-Kurs (3 Tage)
- Die Videoanalyse erfolgt mit professioneller Ausrüstung
- Equipment-Fitting und Materialoptimierung erfolgen durch qualifizierte Experten
- Trainingseinheiten werden ausschließlich von zertifizierten Rennsporttrainern durchgeführt
3.5 Rennschule
- Techniktraining und Renntraining werden in Kleingruppen oder als Einzelunterricht angeboten
- Die Durchführung der Trainingseinheiten ist wetterabhängig
- Trainingspläne werden individuell erstellt und sind geistiges Eigentum der Skischule
3.6 Skilehrerausbildung
- Die ELITE PRO TRACK Ausbildung ist auf maximal 6 Teilnehmer beschränkt
- Die inkludierten Leistungen sind taxativ auf der Website der Ski Schule aufgezählt
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Skischule eine Verschiebung vor
- Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise laut aktueller Preisliste.
4.2 Die vollständige Bezahlung des Kurspreises ist spätestens 7 Tage vor Kursbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Betrag sofort zu entrichten.
4.3 Bei Zahlungsverzug behält sich die Skischule das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.
4.4 Liftkarten sind nicht im Kurspreis enthalten und müssen vom Kunden separat erworben werden.
4.5 Paketpreise
- Die Preise für Spezialpakete (Premium, Classic, Train like a Ski Racer) sind als Pauschalen zu verstehen.
- Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet
- Bei der ELITE PRO TRACK Ausbildung (Ski Lehrer Vorbereitungskurse) ist eine Anzahlung von 30% bei Buchung fällig.
5. Stornierung und Rücktritt
Grundstaffelung für alle Standardkurse
- Bis 21 Tage vor Kursbeginn: kostenfreie Stornierung
- 20-14 Tage vor Kursbeginn: 15% des Kurspreises
- 13-7 Tage vor Kursbeginn: 25% des Kurspreises
- 6-2 Tage vor Kursbeginn: 40% des Kurspreises
- Ab 48 Stunden vor Kursbeginn: 80% des Kurspreises
6. Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss
6.1 Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Fähigkeiten und die gesundheitliche Eignung für die Teilnahme am Kurs besitzt.
6.2 Die Skischule behält sich das Recht vor, Kunden bei Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen oder bei Gefährdung anderer vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6.3 Besondere Anforderungen
- Für Train like a Ski Racer: Fortgeschrittenes Skifahrkönnen erforderlich
- Für ELITE PRO TRACK: Fortgeschrittenes Skifahrkönnen erforderlich
- Für Premium Experience: Keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich.
7. Leistungsänderungen & Änderungsvorbehalte
7.1. Absage vor Kursbeginn
Die Skischule ist berechtigt, Kurse vor Beginn abzusagen bei:
- Nicht ausreichender Teilnehmerzahl in Variation von Angeboten, welche auf der Website beschrieben sind.
- Höherer Gewalt
- Ungeeigneten Schnee- und Witterungsbedingungen
- Anderen zwingenden Gründen
In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren.
7.2. Kursabbruch
Bei Kursabbruch wegen:
- Schlechter Schneeverhältnisse
- Ungünstiger Witterungsbedingungen
7.3. Ersatzleistungen
Die Skischule kann nach eigenem Ermessen:
- Einen Ersatzkurs anbieten
- Eine Gutschrift für einen gleichwertigen Kurs ausstellen
Ein Rechtsanspruch auf Ersatzleistungen besteht nicht.
7.5. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Pandemien) ist die Skischule von ihrer Leistungspflicht befreit. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
8. Minderjährige Teilnehmer
8.1. Für minderjährige Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
8.2. Die Aufsichtspflicht der Skischule beginnt mit Kursbeginn und endet mit Kursende. Außerhalb der Kurszeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten
9. Ausrüstung und Sicherheit
9.1. Teilnehmer müssen über folgende Mindestausrüstung verfügen:
- Passende Ski- bzw. Snowboardausrüstung
- Funktionsfähiger Helm
- Geeignete Handschuhe
- Wetterfeste Skibekleidung
9.2. Die Skibindung muss fachgerecht eingestellt sein. Bei Leihausrüstung erfolgt dies durch den Verleihpartner
9.3. Die Skischule führt vor Kursbeginn eine Sicherheitskontrolle der Ausrüstung durch.
10. Mitteilungspflicht & gesundheitliche Voraussetzungen
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung sämtliche gesundheitlichen Einschränkungen, chronische Erkrankungen sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, welche relevant sind seitens der Ski Schule zu wissen, irrelevant ob es sich um Privatunterricht und Renntraining handelt, als auch hinsichtlich der Trainingspläne.
10.2. Die Skischule behält sich das Recht vor, bei Nichtangabe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder erforderlichen Medikamenten die Teilnahme am Kurs zu verweigern oder den Kurs abzubrechen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
10.3. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
- Art und Umfang der gesundheitlichen Einschränkung
- Einzunehmende Medikamente und deren Dosierung
- Erforderliche Notfallmaßnahmen
- Kontaktdaten des behandelnden Arztes
10.4. Die Skischule übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die aufgrund nicht oder unvollständig mitgeteilter Vorerkrankungen oder Beeinträchtigungen entstehen.
10.5. Änderungen des Gesundheitszustands während des Kurses sind dem Skilehrer oder der Skischulleitung unverzüglich mitzuteilen.
11. Ausrüstungspflicht und Gruppeneinteilung
11.1. Ausrüstungsanforderungen
Der Teilnehmer ist verpflichtet, für eine den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechende und funktionsfähige Skiausrüstung zu sorgen. Diese umfasst insbesondere:
- Ski bzw. Snowboard in technisch einwandfreiem Zustand
- Fachgerecht eingestellte Bindungen
- Den Witterungsbedingungen angepasste Skibekleidung
- Geeignete Handschuhe und Skibrille
12.2. Helmpflicht
Das Tragen eines entsprechenden Skihelms ist für alle Kursteilnehmer verpflichtend. Bei Nichteinhaltung der Helmpflicht:
- Ist die Skischule berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen
- Entfällt jegliche Haftung der Skischule
12.3. Ausrüstungskontrolle
Die Skilehrer sind berechtigt, die Ausrüstung der Teilnehmer zu kontrollieren. Sie dürfen jedoch keine Einstellungen oder Änderungen an der Ausrüstung vornehmen. Bei mangelhafter oder nicht funktionsfähiger Ausrüstung ist die Skischule berechtigt:
- Den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen
- Die Teilnahme zu verweigern
- Vom Vertrag ohne Setzung eine Frist unmittelbar und sofort zurückzutreten.
12.4. Rechtsfolgen
Bei Ausschluss wegen mangelhafter Ausrüstung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises. Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf mangelhafte oder nicht funktionsfähige Ausrüstung zurückzuführen sind.
13. Weisungsrecht und Ausschluss von Kursteilnehmern
13.1. Weisungsbefugnis
Die Skischule und ihre autorisierten Skilehrer haben ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen Kursteilnehmern. Dies umfasst sämtliche Anweisungen, die für:
- Die sichere Durchführung des Kurses
- Den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts
- Die Einhaltung der FIS-Regeln
- Die Aufrechterhaltung der Disziplin
erforderlich sind.
13.2. Weisungspflicht
Die Teilnehmer sind verpflichtet:
- Den Anweisungen der Skilehrer uneingeschränkt Folge zu leisten
- Sich nur nach vorheriger Abmeldung beim Skilehrer von der Gruppe zu entfernen
- Die FIS-Verhaltensregeln einzuhalten
13.3. Ausschlussgründe
Die Skischule ist berechtigt, Teilnehmer in folgenden Fällen vom Kurs auszuschließen:
- Bei Missachtung von Anweisungen
- Bei Konsum von Alkohol oder Drogen
- Bei grob störendem Verhalten
- Bei Gefährdung anderer Teilnehmer
- Bei Sachbeschädigung
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises besteht in diesen Fällen nicht.
13.4. Minderjährige Teilnehmer
Bei Ausschluss eines minderjährigen Teilnehmers:
- Sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Minderjährigen unverzüglich auf eigene Kosten abzuholen
- Endet die Aufsichtspflicht der Skischule mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten
- Trägt der Erziehungsberechtigte sämtliche entstehenden Zusatzkosten
13.5. Pflichten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet:
- Ihre Kinder über die Weisungspflicht zu informieren
- Auf die Folgen der Nichteinhaltung hinzuweisen
- Während des Kurses telefonisch erreichbar zu sein
- Im Bedarfsfall unverzüglich verfügbar zu sein
Die Skischule behält sich vor, bei wiederholten Verstößen ein dauerhaftes Teilnahmeverbot auszusprechen.
14. Haftung und Haftungsausschlüsse
14.1. Die Teilnahme am Skiunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Kursteilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Skilehrer Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen oder grob fahrlässigem Verhalten des Teilnehmers ist eine Haftung der Skischule ausgeschlossen.
14.2. Die Haftung der Skischule und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
14.3. Die Haftung für Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Beschränkung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und unter Berücksichtigung der Interessen des Verbrauchers.
14.4. Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde sich selbst, anderen Teilnehmern oder Dritten zufügt.
14.5. Bei Missachtung von Anweisungen der Skilehrer oder der FIS-Pistenregeln durch den Kunden ist jegliche Haftung der Skischule ausgeschlossen.
14.6. Für Schäden, die auf vom Kunden selbst mitgebrachte oder gemietete Ausrüstung zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
14.7. Die Skischule haftet nicht für Kursausfälle oder Schäden, die aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Umständen höherer Gewalt entstehen.
14.8. Unfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden, dem Skilehrer oder der Skischulleitung zu melden.
14.9. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen und Ausrüstung der Kursteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich in die Obhut der Skischule übergeben.
15. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
16. Datenschutz
Die Skischule verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung zu.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18. Schutzwirkung zugunsten Dritter
Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
19. Rücktrittsrecht
19.1 Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen (z.B. Online, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
19.2 Die Rücktrittsfrist beginnt:
- bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses
- bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz nimmt
19.3 Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Skischule mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren.
20.Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Mediation
Um mit dem Vertragspartner eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, erklärt sich die Ski Schule bereit, an einer Mediation bei den Mediatoren Dr. Florence Burkhart, Rechtsanwältin, Kajetanerplatz 5, 5020 Salzburg oder Dr. Reinhold Gsöllpointer, Rechtsanwalt, Hellbrunner Straße 7a, 5020 Salzburg teilzunehmen.
Die Ski Schule trägt die Hälfte an den Gesamtkosten der Mediation. Die Mediationsvereinbarung ist innerhalb von 4 Wochen nach Entstehen der Streitigkeit schriftlich zu beantragen.
21.Schlussbestimmungen
21.1. Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen den Kunden und der Ski Schule ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländischen Rechtes verweisen.
21.2. UN-Kaufrecht
Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
21.3. Gerichtsstand.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Ski Schule und dem Kunden oder der Kunden wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Die Ski Schule ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von der Ski Schule und des Kunden berechtigt.
Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt der Gerichtsstand, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22. Einwilligung zur Nutzung von Bild- und Videomaterial
22.1. Grundsätzliches
Die Skischule fertigt im Rahmen ihrer Tätigkeit Foto- und Videoaufnahmen an. Die Einwilligung zur Nutzung dieser Aufnahmen ist freiwillig und von der Inanspruchnahme der Dienstleistungen unabhängig.
22.2. Nutzungszwecke
Die Aufnahmen werden ausschließlich verwendet für:
- Die Präsentation der Skischule auf www.skischuleklabacher.at
- Social-Media-Auftritte der Skischule
- Printmedien und Werbematerialien
- Schulungszwecke innerhalb der Skischule
Unterrichtszwecke
- Dokumentation des Lernfortschritts
- Technikanalyse im Rahmen des Unterrichts
22.3. Speicherdauer und Löschung
- Die Aufnahmen werden für maximal 8 Jahre gespeichert
- Bei Widerruf erfolgt eine sofortige Löschung
- Aufnahmen für Unterrichtszwecke werden nach Kursende gelöscht
- Ausgenommen sind Aufnahmen, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten länger gespeichert werden müssen
22.4. Rechte des Kunden
Der Kunde hat das Recht:
- Die Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen
- Die Löschung der Aufnahmen zu fordern
- Der Verarbeitung zu widersprechen
22.5. Minderjährige
Für Teilnehmer unter 14 Jahren ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
22.6. Datenschutz
Die Verarbeitung erfolgt unter strikter Einhaltung der DSGVO. Beschwerden können bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht werden.
22.7. Einwilligungserklärung
Mit der Buchung und Unterschrift der Kursanmeldung erklärt sich der Kunde mit der Anfertigung und zweckgebundenen Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail an office@skischuleklabacher.at widerrufen werden.
23. Datenschutz
23.1 Die Skischule verarbeitet personenbezogene Daten nach den Grundsätzen der DSGVO:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung und Datenminimierung
- Richtigkeit und Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
23.2 Der Kunde hat folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
23.3 Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG), der vertraglichen Vereinbarung sowie allenfalls einer vom Kunden erteilten Einwilligungserklärung.
24. Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und / oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und / oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und / oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
Schlussbestimmungen für „E-Mail Angebote“
AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Ski Schule.
Datenschutzerklärung
Es gilt die Datenschutzerklärung von der Ski Schule.
Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Kunden oder der Kunden und von der Ski Schule ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Schlussbestimmungen für einen „online Vertragsabschluss“
AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ski & Rennschule Klabacher.
Datenschutzerklärung
Es gilt die Datenschutzerklärung von Ski & Rennschule Klabacher.
Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Kunden und von Ski & Rennschule Klabacher. ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen von Ski & Rennschule Klabacher.
und dem Handelspartner wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Klabacher ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Klabacher und des Handelspartners berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ski Schule Klabacher B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tiroler Ski- und Snowboardschule Patrick Klabacher in Kitzbühel für Kunden und Kundinnen. (Keine Unternehmereigenschaft)
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen der [Name Ihrer Skischule] (im Folgenden “Skischule”) und Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (im Folgenden “Kunde”).
1.2. Mit Vertragsabschluss erklärt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
1.3. Angebote der Skischule sind freibleibend und unverbindlich.
1.4. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Skischule oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2. Leistungsumfang und -änderungen
2.1 Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
2.2 Die Skischule behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang aus betrieblichen Gründen in zumutbarem Umfang zu ändern oder anzupassen.
2.3 Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen ist die Skischule berechtigt, Leistungen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche erwachsen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
31 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. sowie eine Pauschale von € 40,- für Betreibungskosten verrechnet.
3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistungserbringung oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4. Stornierung und Rücktritt
4.1 Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Stornosätze:
- bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 10% des Auftragswertes
- 29 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 30% des Auftragswertes
- 13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des Auftragswertes
- ab 6 Tage vor Leistungsbeginn: 100% des Auftragswertes
4.2 Die Skischule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder die Durchführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Die Haftung der Skischule für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird auf den Auftragswert beschränkt.
6.2 Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
6.3 Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde.
6.4 Gewährleistungsansprüche sind auf Verbesserung oder Austausch beschränkt. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung besteht nur, wenn Verbesserung oder Austausch unmöglich sind oder für die Skischule mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wären.
6.5. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.
7. Geistiges Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum, das im Rahmen der Leistungserbringung entsteht, verbleiben bei der Skischule. Der Kunde erhält lediglich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
8. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemachten Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Weisungsrecht und Ausschluss von Kursteilnehmern
9.1. Weisungsbefugnis
Die Skischule und ihre autorisierten Skilehrer haben ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen Kursteilnehmern. Dies umfasst sämtliche Anweisungen, die für:
- Die sichere Durchführung des Kurses
- Den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts
- Die Einhaltung der FIS-Regeln
- Die Aufrechterhaltung der Disziplin
erforderlich sind.
9.2. Weisungspflicht
Die Teilnehmer sind verpflichtet:
- Den Anweisungen der Skilehrer uneingeschränkt Folge zu leisten
- Sich nur nach vorheriger Abmeldung beim Skilehrer von der Gruppe zu entfernen
- Die FIS-Verhaltensregeln einzuhalten
9.3. Ausschlussgründe
Die Skischule ist berechtigt, Teilnehmer in folgenden Fällen vom Kurs auszuschließen:
- Bei Missachtung von Anweisungen
- Bei Konsum von Alkohol oder Drogen
- Bei grob störendem Verhalten
- Bei Gefährdung anderer Teilnehmer
- Bei Sachbeschädigung
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises besteht in diesen Fällen nicht
10. Datenschutz
Die Skischule verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung zu.
11. Schutzwirkung zugunsten Dritter
Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
12. Vertragsrücktritt
Der Vertragsrücktritt ist binnen 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss mittels nachweislicher Erklärung (eingeschriebener Brief, E-Mail mit Lesebestätigung) möglich. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.
13.Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Mediation
Um mit dem Vertragspartner eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, erklärt sich die Ski Schule bereit, an einer Mediation bei den Mediatoren Dr. Florence Burkhart, Rechtsanwältin, Kajetanerplatz 5, 5020 Salzburg oder Dr. Reinhold Gsöllpointer, Rechtsanwalt, Hellbrunner Straße 7a, 5020 Salzburg teilzunehmen.
Die Ski Schule trägt die Hälfte an den Gesamtkosten der Mediation. Die Mediationsvereinbarung ist innerhalb von 4 Wochen nach Entstehen der Streitigkeit schriftlich zu beantragen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen den Kunden und der Ski Schule ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländischen Rechtes verweisen.
14.2. UN-Kaufrecht
Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
14.3. Gerichtsstand.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Ski Schule und dem Kunden oder der Kunden wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Die Ski Schule ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von der Ski Schule und des Kunden berechtigt.
15.Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und / oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und / oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und / oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
- Haftung und Haftungsausschlüsse
16.1 Die Teilnahme am Skiunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Kursteilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Skilehrer Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen oder grob fahrlässigem Verhalten des Teilnehmers ist eine Haftung der Skischule ausgeschlossen.
16.2 Die Haftung der Skischule und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
16.3 Die Haftung für Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Beschränkung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und unter Berücksichtigung der Interessen des Verbrauchers.
16.4 Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde sich selbst, anderen Teilnehmern oder Dritten zufügt.
16.5 Bei Missachtung von Anweisungen der Skilehrer oder der FIS-Pistenregeln durch den Kunden ist jegliche Haftung der Skischule ausgeschlossen.
16.6 Für Schäden, die auf vom Kunden selbst mitgebrachte oder gemietete Ausrüstung zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
16.7 Die Skischule haftet nicht für Kursausfälle oder Schäden, die aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Umständen höherer Gewalt entstehen.
16.8 Unfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden, dem Skilehrer oder der Skischulleitung zu melden.
16.9. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen und Ausrüstung der Kursteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich in die Obhut der Skischule übergeben.
16. Einwilligung zur Nutzung von Bild- und Videomaterial
16.1. Grundsätzliches
Die Skischule fertigt im Rahmen ihrer Tätigkeit Foto- und Videoaufnahmen an. Die Einwilligung zur Nutzung dieser Aufnahmen ist freiwillig und von der Inanspruchnahme der Dienstleistungen unabhängig.
16.2. Nutzungszwecke
Die Aufnahmen werden ausschließlich verwendet für:
- Die Präsentation der Skischule auf www.skischuleklabacher.at
- Social-Media-Auftritte der Skischule
- Printmedien und Werbematerialien
- Schulungszwecke innerhalb der Skischule
Unterrichtszwecke
- Dokumentation des Lernfortschritts
- Technikanalyse im Rahmen des Unterrichts
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 15.01.2025
Haftungsfreizeichnung für die Ski & Rennschule Klabacher
Mit meiner Teilnahme an diesem Kurs/Seminar erkenne ich an, dass ich mich den typischen Risiken des Ski- und Snowboardsports aussetze. Ich bestätige, dass meine Teilnahme freiwillig und auf eigene Gefahr erfolgt.
Ich entbinde hiermit die Ski & Rennschule Klabacher, deren Leitung, Ski Lehrer, Trainer und Ausbilder von jeglicher Haftung mir gegenüber, insbesondere für Schadenersatzansprüche bei Schädigungen vor, während und nach dem Kurs, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies schließt auch Schäden bei Fahrten zu verschiedenen Kursorten ein.
Für Vermögens-, Verdienst- oder Folgeschäden ist die Haftung der Ski & Rennschule Klabacher auch bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Ski & Rennschule Klabacher haftet nicht für Schäden, die Kursteilnehmer Dritten zufügen.
Ich bin mir bewusst, dass ich für Schäden, die ich Dritten zufüge, selbst aufkommen muss und keine Regressansprüche gegen die Ski & Rennschule Klabacher stellen kann. Die Ski & Rennschule Klabacher bietet keine Versicherungsdeckung für Teilnehmer.
Als Teilnehmer verpflichte ich mich, den Anweisungen der Ausbilder bzw. Ski Lehrer zu folgen und für meine eigene Kranken- und Unfallversicherung zu sorgen. Ich bin für den Zustand meiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
Ich bestätige, dass ich mich über die geltenden Ski- und Snowboardvorschriften (insbesondere FIS-Regeln) informiert habe und mein Fahrverhalten entsprechend anpasse.
Sollte ein weitergehender gesetzlich zulässiger Haftungsausschluss möglich sein, gilt dieser ebenfalls als vereinbart.
Einwilligung zur Nutzung von Bild- & Videomaterial
- Separate Einwilligung: Die Kunden stimmen der Anfertigung und Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Sie erkennbar sind zu. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann unabhängig von der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erteilt oder verweigert werden.
- Zweck der Verarbeitung: Die Aufnahmen dienen ausschließlich folgenden Marketingzwecken:
- Präsentation unserer Skischule und Kurse auf unserer Website (www.skischuleklabacher.at)
- Nutzung in unseren Social-Media-Auftritten (Facebook, Instagram, YouTube, etc.
- Verwendung in Printmedien (Flyer, Broschüren, Plakate, etc.)
- Einbindung in Werbevideos
- Art der Daten: Es werden Foto- und Videoaufnahmen von Kursteilnehmern während des Skiunterrichts und bei Veranstaltungen der Skischule angefertigt.
- Dauer der Speicherung: Die Aufnahmen werden für einen Zeitraum von maximal 7 Jahren gespeichert und genutzt. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Widerruf Ihrer Einwilligung werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Empfänger der Daten: Die Aufnahmen werden ausschließlich von der Ski & Rennschule Klabacher und beauftragten Dienstleistern (z.B. Werbeagentur) verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
- Ihre Rechte: Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Zudem haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.
- Widerrufsrecht: Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder Ihre Rechte geltend zu machen, kontaktieren Sie uns bitte unter: office@skischuleklabacher.at oder postalisch an Josef-Pirchl-Straße 6, 6370 Kitzbühel.
- Folgen der Nichterteilung: Die Nichterteilung der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme an unseren Kursen.
- Einwilligung Minderjähriger: Für Teilnehmer unter 14 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Verantwortlicher: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Mag.iur. Patrick J. Klabacher, MIM.
- Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren (Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at).